11.03.2024

Kammerversammlung nimmt neuen Anlauf zur Abschaffung der Singularzulassung beim BGH in Zivilsachen

Kammerversammlung erhöht den Kammerbeitrag auf 365,- €

Die Kammerversammlung am 6.März 2024 im Humboldtsaal der Urania hat nach einer ausführlichen Diskussion über die Zukunft der Anwaltszimmer den Beschluss des Vorstands, sechs zuletzt nur noch schwach besuchte Anwaltszimmer zu schließen, mit 66,49% der Stimmen bestätigt. Die weiteren acht Anwaltszimmer bleiben erhalten.

Die Kammerversammlung hat den vom Vorstand vorgelegten Wirtschaftsplan 2024 beschlossen und den jährlichen Kammerbeitrag um 30,- € auf 365,- € erhöht. Die Beitragsbescheide werden nun ausschließlich über das beA-Postfach verschickt.

Außerdem wurden auf der Kammerversammlung die Anträge des Vorstands auf Abschaffung der Singularzulassung beim BGH in Zivilsachen sowie auf Änderung der Geschäftsordnung und der Wahlordnung mit einer Mehrheit von jeweils mehr als 90 % angenommen.

An der Kammerversammlung haben 257 Kammermitglieder teilgenommen. Sehr viele haben anschließend das Jahresfest im Erdgeschoss der Urania besucht.