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07.03.2024

4 + 6 Stunden Pflichtfortbildung gem. §43f BRAO - Veranstaltung am 05.03.2025 in der Urania

Präsenzveranstaltung von 9.00 - 15.45 Uhr vor der Kammerversammlung

Die Rechtsanwaltskammer Berlin und das Deutsche Anwaltsinstitut werden auch vor der Kammerversammlung im Jahr 2025 wieder eine Fortbildungsveranstaltung gem. §43f BRAO im Umfang von 6 Stunden anbieten. Diese Präsenzveranstaltung ist Teil des Angebots von RAK und DAI an Kammermitglieder, die in Berlin erstmals in Berlin zugelassen werden und zuvor das Referendariat in Berlin absolviert haben. Den Termin können aber auch Kammermitglieder wahrnehmen, die das Referendariat außerhalb von Berlin absolviert haben.


Seit dem 1. August 2022 sind alle erstmals zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gem. §43f Abs.1 BRAO, §5a BORA verpflichtet, sich im ersten Jahr der Zulassung im Umfang von mindestens zehn Zeitstunden auf dem Gebiet des anwaltlichen Berufsrechts fortzubilden. Diese Pflicht besteht gem. §43f Abs.2 BRAO nicht, soweit die erstmalig zugelassenen Kammermitglieder nachweisen, dass sie innerhalb von sieben Jahren vor der Zulassung an einer Lehrveranstaltung zum anwaltlichen Berufsrecht teilgenommen haben.

Wer in Berlin erstmals zur Rechtsanwaltschaft zugelassen wird, kann folgendes Angebot nutzen:

1. Anerkennung der Ausbildungsstunden im Referendariat in Berlin gem. §43f Abs.2 BRAO im Umfang von bis zu 4 Stunden


Die Einführungslehrgänge in der Anwaltsstation in Berlin werden in einem Umfang von bis zu 4 Stunden gem. §43f Abs.2 BRAO anerkannt. Das hat der Kammervorstand entschieden.

 

  • Voraussetzung ist, dass mit der Teilnahmebescheinigung nachgewiesen wird, dass im Referendariat an den Einführungslehrgängen in die Anwaltsstation teilgenommen wurde.
  • Solange im Referendariat das Formular für die Teilnahmebescheinigung, auf dem die Dozierenden der Einführungslehrgänge die Teilnahme bescheinigen, noch nicht zur Verfügung stand, sind die Zeitpläne der Einführungslehrgänge in die Anwaltsstation aus zivilrechtlicher, strafrechtlicher und aus öffentlich-rechtlicher Sicht vorzulegen und es ist die durchgehende Teilnahme an den Einführungslehrgängen anwaltlich zu versichern.

 

2. Fortbildungsveranstaltung gem. §43f Abs.1 BRAO von DAI und RAK Berlin am Mittwoch, 5. März 2025, 9:00 Uhr – 15.45 Uhr, im Umfang von 6 Stunden

Die Rechtsanwaltskammer Berlin bietet zusammen mit dem DAI am 5. März 2025, 9:00 Uhr – 15:45 Uhr, in der Urania, An der Urania 17, 10787 Berlin, eine Fortbildungsveranstaltung über das anwaltliche Berufsrecht im Umfang von 6 Stunden an.

  • Mit dem Besuch dieser Veranstaltung können die erstmals zugelassenen Kammermitglieder, die in Berlin das Referendariat absolviert haben und sich dafür 4 Stunden gem. § 43f Abs. 2 BRAO (s.o. 1.) anerkennen lassen können, den vollständigen Fortbildungsnachweis im Umfang von 10 Stunden erbringen.
  • Kammermitglieder, die das Referendariat nicht in Berlin durchlaufen haben, müssen neben dem Besuch der Veranstaltung am 05.03.2025 die Teilnahme an einer weiteren Lehrveranstaltung zum anwaltlichen Berufsrecht gem. §43f Abs.1 BRAO oder gem. § 43f Abs.2 BRAO zum Beispiel durch die Teilnahme an Lehrveranstaltungen im anwaltlichen Berufsrecht während des Referendariats außerhalb von Berlin - jeweils im Umfang von 4 Stunden - nachweisen.
  • Referent der Fortbildungsveranstaltung am 05.03.2025 ist Stefan Peitscher, Rechtsanwalt und Hauptgeschäftsführer der RAK für den OLG-Bezirk Hamm, der als Referent im anwaltlichen Berufsrecht große Erfahrung hat. Für diese Veranstaltung erhebt das DAI einen Kostenbeitrag in Höhe von 175,- €. Die Anmeldung ist nur über das DAI möglich.
  • Anmeldung unter https://www.anwaltsinstitut.de/rak-berlin/ mit der Eingabe „Kanzleimanagement" im Filter und mit „Präsenz" darunter in der Kategorie Live oder mit dem Anmeldebogen des DAI für die Fortbildungsveranstaltung gem. §43f BRAO am 05.03.2025


3. Kammerversammlung: Im Anschluss an diese Fortbildungsveranstaltung am 5. März 2025 wird im Humboldt-Saal der Urania die Kammerversammlung stattfinden.


4. Entspannung: Anschließend können Sie sich auf dem 12. Jahresfest der Rechtsanwaltskammer Berlin in der Urania entspannen!