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07.12.2023

Nutzungspflicht, Bestellung der beA-Karte, KammerIdentverfahren und Erstregistrierung

Die bisherige berufsrechtliche „passive Nutzungspflicht" des beA gem. § 31a Abs. 6 BRAO ist seit dem 01.01.2022 um die „aktive Nutzungspflicht" des Elektronischen Rechtsverkehrs nach den Verfahrensordnungen (§ 130d ZPO, § 14 b FamFG, § 46g ArbGG, § 65d SGG, § 55d VwGO, § 62d FGO) ergänzt worden.


Für die Erstregistrierung im beA-System ist eine besondere Sicherheitskarte (beA-Karte) erforderlich, die im Auftrag der Bundesrechtsanwaltskammer von der Bundesnotarkammer hergestellt und ausgeliefert wird.

 

Ihre persönliche beA-Karte können Sie bei der Bundesnotarkammer unter der Internetadresse https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/produkte/bea-produkte bestellen.

Informationen zum beA finden Sie im Internet unter https://www.brak.de/fuer-anwaelte/bea-das-besondere-elektronische-anwaltspostfach/

Für die Bestellung der beA-Karte benötigen Sie die SAFE-ID. Diese finden Sie im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis unter https://www.bea-brak.de/bravsearch/search.brak nach der Eingabe Ihres Namens unter Info in der Detailansicht.


Im Rahmen des Bestellvorgangs ist die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse für die weitere Korrespondenz sowie die Erteilung einer SEPA-Einzugsermächtigung erforderlich.

Die Bundesnotarkammer bietet die gleichzeitige Bestellung von Kartenlesegeräten, von weiteren beA-Karten (beispielsweise für den Fall des Verlustes der beA-Karte, des Vergessens der PIN oder für eine Mehrfachverwendung) sowie von Mitarbeiterkarten und Softwarezertifikaten an. Allerdings können auch alternative Lesegeräte bestellt werden.  Da die Karten und die Lesegeräte nicht miteinander gekoppelt sind, können auch mehrere Personen ein Chipkartenlesegerät verwenden.

Es besteht die Möglichkeit, bei der Bundesnotarkammer die beA-Karte Basis oder das beA-Signaturpaket, das die beA-Karte Basis und die Fernsignatur (qeS) beinhaltet, zu bestellen.


Weitere Produkte für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihrer Kanzlei, Berufsattribute, Softwarezertifikate werden dort ebenfalls angeboten.


Sollten Sie das Signaturpaket oder nachträglich die Fernsignatur bestellen, müssen Sie zusätzlich ein Identifizierungsverfahren durchlaufen. Das Identifizierungsverfahren ist bei einer Notarin bzw. einem Notar im NotarIdent-Verfahren möglich, kann aber auch im KammerIdent-Verfahren in den Anwaltszimmern an folgenden Gerichten kostenlos durchgeführt werden: Am Landgericht Tegeler Weg (Tel. 3444493), am Landgericht Littenstraße (Tel. 242 42 64), am Familiengericht Kreuzberg (Tel. 251 17 18) und am Arbeitsgericht (Tel. 261 96 26). Den Kammermitgliedern wird dringend empfohlen, vorab telefonisch mit dem Anwaltszimmer Rücksprache zu halten, da jeweils nur ein Mitarbeiter zur Durchführung des KammerIdent-Verfahrens berechtigt ist.

Sie bekommen nach der Bestellung der Fernsignatur einen Link per E-Mail zugesandt, der Sie auf ein Portal mit den für die Identifikation erforderlichen Unterlagen weiterleitet. Diese müssen Sie dann zusammen mit einem gültigen Personaldokument (Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung) zur Identifizierung mitbringen. Ohne diese Unterlagen kann das Identifizierungsverfahren nicht durchgeführt werden.

Für weitergehende Rückfragen zur beA-Karte steht Ihnen ein Support unter der E-Mail-Adresse bea@bnotk.de und in Eilfällen unter der Telefonnummer 0800-3550 100 zur Verfügung.

Bei allen weiteren Fragen zum beA wenden Sie sich bitte an die Bundesrechtsanwaltskammer unter servicedesk@beasupport.de oder telefonisch unter der Nummer 030-21787017.